Im Mai 2014 wurde Samsung von einem Geschworenengericht in Kalifornien zur Zahlung von 119,6 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Apple verdonnert. Hintergrund war die Verletzung verschiedener Softwarepatente. Ein Berufungsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass Samsung das Quick-Links-Patent, mit dem Telefonnummern, Termine oder Adressen automatisch in Links verwandelt werden, nicht verletzt habe und die beiden anderen Softwarepatente, die Auto-Korrektur-Funktionen und die Slide-to-Unlock-Funktion beschreiben, ungültig seien.
In einer Stellungnahme zeigt sich Samsung mit dem Urteil zufrieden. “Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für Freiheit der Kaufentscheidungen von Verbrauchern und verfrachtet Wettbewerb wieder dort hin, wo er hingehört – auf den Markt, und nicht in den Gerichtsaal.” Apple wollte sich bislang zu der Aufhebung des Urteils nicht äußern.
Bild von Joe Gratz (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten
Via Reuters
Kennt ihr das Problem des ersten Eindrucks? Mit dem ersten Eindruck macht man in der Regel alles klar. Man entscheidet…
Apple steht erneut im Mittelpunkt der Kritik, nachdem das Unternehmen seine Gebührenstruktur für Apps außerhalb des App Stores angepasst hat.…
Apple hat nach einer Untersuchung der Europäischen Kommission seine Richtlinien für den App Store in der EU geändert. Diese Änderungen…
Der von Humane entwickelte AI Pin, gedacht als revolutionäres Wearable, das Informationen auf beliebige Oberflächen projiziert, konnte die hohen Erwartungen…
Apple plant eine neue Version des Mac mini, die das kleinste Desktop-Computer-Modell des Unternehmens sein wird. Diese Einführung ist Teil…
Apple plant, seine neuen Apple Intelligence-Funktionen schrittweise einzuführen. Einige dieser fortschrittlichen Funktionen könnten bald kostenpflichtig sein. Analysten diskutieren mögliche Preise…
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen