Bis zuletzt hat Apple versucht, sich gegen das Urteil in der E-Book-Klage zu wehren. Im Jahr 2013 wurde von US-Richterin Denise Cote festgestellt, dass Apple mit unerlaubten Preisabsprachen gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Apple hat sich zwar bereits mit den Klägern geeinigt, wollte die Sache trotzdem höchstgerichtlich entscheiden lassen.
Nun hat der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) die Berufung von Apple zurückgewiesen. Warum genau es dazu nun gekommen ist, ist nicht bekannt. Apple muss nun für die unerlaubte Preistreiberei 400 Millionen US-Dollar Schadenersatz an E-Book-Kunden, 20 Millionen US-Dollar an die beteiligten Bundesstaaten und 30 Millionen US-Dollar an Rechtskosten bezahlen.
Apple konspirierte mit mehreren wichtigen Verlagen und hat dadurch die Preise für E-Books in die Höhe getrieben. Hintergrund war, dass sich Apple vertraglich zusichern ließ, dass die Verleger die Bücher bei keinem anderen Händler günstiger anbieten dürfen. Dadurch sollen auch bei Amazon die Preise für E-Books um teilweise bis zu 50 Prozent angestiegen sein.
Via iMore
Kennt ihr das Problem des ersten Eindrucks? Mit dem ersten Eindruck macht man in der Regel alles klar. Man entscheidet…
Apple steht erneut im Mittelpunkt der Kritik, nachdem das Unternehmen seine Gebührenstruktur für Apps außerhalb des App Stores angepasst hat.…
Apple hat nach einer Untersuchung der Europäischen Kommission seine Richtlinien für den App Store in der EU geändert. Diese Änderungen…
Der von Humane entwickelte AI Pin, gedacht als revolutionäres Wearable, das Informationen auf beliebige Oberflächen projiziert, konnte die hohen Erwartungen…
Apple plant eine neue Version des Mac mini, die das kleinste Desktop-Computer-Modell des Unternehmens sein wird. Diese Einführung ist Teil…
Apple plant, seine neuen Apple Intelligence-Funktionen schrittweise einzuführen. Einige dieser fortschrittlichen Funktionen könnten bald kostenpflichtig sein. Analysten diskutieren mögliche Preise…
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen