Ende 2017 wurde bekannt, dass Apple den Musikdienst Shazam für kolportierte 400 Millionen US-Dollar übernehmen möchte. Bereits zuvor gab es eine Kooperation zwischen den beiden Unternehmen, u. a. für die Siri-Musikerkennung. Die EU-Kommission hat nun bekannt gegeben, eine wettbewerbsrechtliche Prüfung einzuleiten. Hintergrund sind Bedenken der EU, dass eine Fusion der beiden Unternehmen die Wahlmöglichkeiten für Nutzer von Musik-Streamingdiensten einschränken könnte.
EU-Kommission befürchtet Wettbewerbsnachteile für andere Anbieter
„Die Art und Weise, wie Menschen Musik hören, hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt – immer mehr Europäer nutzen Musik-Streamingdienste. Durch unsere Untersuchungen möchten wir sicherstellen, dass Musikliebhaber auch weiterhin ein attraktives Angebot an Musik-Streamingdiensten nutzen können und ihre Auswahlmöglichkeiten aufgrund dieses geplanten Zusammenschlusses nicht eingeschränkt werden”, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Apple Music und Shazam würden in sich gegenseitig ergänzenden Geschäftsbereichen tätig sein, so die EU-Kommission weiter. Sie befürchtet, dass Apple durch die Übernahme von Shazam nun an wirtschaftliche sensible Kundendaten konkurrierender Streaming-Dienste kommen könnte. Kunden anderer Anbieter könnten so gezielt angesprochen und zu einem Wechsel zu Apple Music ermutigt werden, befürchtet die EU-Kommission. Daraus könnten Wettbewerbsnachteile für andere Streaming-Dienste entstehen.
Die EU-Kommission muss bis spätestens 4. September 2018 das Ergebnis der Prüfung bekannt geben.
Via EU-Kommission