Sicher ein beliebter Einsatzzweck für AirTags: die Anbringung im Aufgabegepäck bei Flugreisen. Jetzt überrascht eine Aussage der Lufthansa: AirTags aufgeben soll verboten sein.
Gerade in Zeiten des großen Gepäckchaos auf Flughafen vielleicht eine gute Idee: AirTags ins Aufgabegepäck stecken. Ich selbst greife seit Jahren hier auf diverse Tracker zurück, alleine schon um mir die Panik am Gepäckband zu sparen. Bei der Wirtschaftswoche (Bezahlter Artikel) äußert sich eine Sprecherin der Lufthansa jetzt zu dem Thema. Technisch soll es sich, laut den Angaben der Dame, um ein Smartphone handeln – und diese sind im Gepäck verboten. Erlaubt wäre dies, nur wenn die Batterie entfernt wird – was den AirTag und Use Case dann aber natürlich vollkommen nutzlos macht.
Inwiefern dies am Ende wirklich zu einem Problem wird, steht auf einem anderen Blatt. Einige Leser:innen werden mir hier sicher beipflichten können: AirTags sind im Rahmen des Sicherheitschecks vor dem Flug nie ein Problem. Anfang des Jahres meldete sich auch schon der Flughafen Zürich in der Basler Zeitung zu Wort. Dort gab ein Sprecher an, das AirTags im Gepäck kein Problem sein sollen. Die Signalleistung ist zu gering und auch die Batterie zu schwach, um ein Problem darzustellen.
Via Wirtschaftswoche und Basler Zeitung
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