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Patentstreit: Qualcomm erwirkt iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland

Qualcomm hat beim Landgericht München am Donnerstag, dem 20. Dezember 2018 unter dem Vorsitz des Richters Matthias Zigann folgendes erstritten: Bestimmte iPhone-Modelle verletzen Qualcomm-Patente und dürften deshalb in Deutschland vorerst nicht mehr verkauft werden. 

Patentstreitereien gibt es schon etliche Jahre zwischen Apple, Samsung und unzähligen Herstellern der verbauten Komponenten. Dieses Mal klagt die Firma Qualcomm, die bestimmte Patente für Mobilfunk-Chips hält. In China hatte Qualcomm gegen Apple bereits erfolgreich geklagt; auch dort dürfen bestimmte iPhone-Modelle nicht vertrieben werden. Apple hingegen vertrat die Ansicht, dass dieses Verkaufsverbot nicht für die aktuellen Geräte gelte und führte die Verkäufe dieser Geräte dort entsprechend fort. Mit der kürzlich veröffentlichen iOS-Version 12.1.2 wurden unter anderem Fehler aber wohl auch Patentverletzungen behoben – zumindest wurde dies anscheinend softwareseitig versucht.

Welches Patent wurde verletzt?

Die Streitereien drehen sich um den in iPhones verbauten Mobilfunk-Chip, genauer gesagt um die dort verwendete Energie-Spar-Funktion. Diese sorgt für eine Anpassung des jeweiligen Stromverbrauchs, welche wiederum der Akku-Laufzeit des Mobilfunk-Gerätes zugute kommt. Qualcomm ist der Meinung, dass Apple diese Funktion widerrechtlich nutzt. Apple, bzw. der von Apple beauftragte Hersteller dieses Chips behauptet jedoch, ein anderes Verfahren zu verwenden und so das Qualcomm-Patent nicht zu verletzen.

Umgehung der Patentverletzung durch Software nicht möglich

Das Landgericht München vertritt die Auffassung von Qualcomm, dass eine Umgehung der Patentverletzung via Software nicht möglich sei. Der Hersteller des iPhone-Mobilfunk-Chips, die US-Firma Qorvo

, beteuerte nämlich, ein eigenes Verfahren hierfür zu verwenden. Welches Verfahren hierfür verwandt wird, wollte der Hersteller allerdings nicht preisgeben. Somit urteilte der Richter zugunsten von Qualcomm, denn ein Geheimnis sei nur ein Geheimnis, wenn es nicht verraten wird. Und wird es nicht verraten, kann nicht bewiesen werden, dass man eine andere Lösung dieser Technik verwende. Eine durchaus logische aber für Apple schlechte Entscheidung.

iPhone 7, 8 und das X sind betroffen

In Deutschland will Qualcomm durch das Urteil des Landgerichts München ein schnelles Verkaufsverbot erreichen. Hierfür ist jeweils eine Sicherheitsleistung von knapp 688 Millionen Euro für jedes der zwei anhängigen Verfahren zu hinterlegen. Von einem Verkaufsverbot wären die Modellreihen iPhone 7, iPhone 8, die jeweiligen Plus-Versionen, sowie das iPhone X, welches zur Zeit allerdings nicht mehr in den Stores angeboten wird,  betroffen. Die aktuellen Geräte, das iPhone XR und XS, sowie die jeweilige Max-Versionen, sind von der Patentklage anscheinend nicht betroffen.

Schadensersatzforderung

Qualcomm fordert darüber hinaus Schadensersatz von Apple. Über die Höhe ist derzeit jedoch nichts bekannt.

iPhone-Modelle noch verfügbar

Zur Zeit sind die vom Urteil betroffenen iPhone-Modelle 7 und 8 in den Stores noch verfügbar. Über das Inkrafttreten des Urteils und den Zeitpunkt des darauf folgenden etwaigen Verkaufsverbotes  ist noch nichts bekannt.

via Mac & i

Oliver Bergmann

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