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Deutschland verpasst EU-Frist für einheitlichen USB-Ladestandard

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Während die Europäische Union ab dem 1. Januar 2024 einen einheitlichen USB-Ladestandard für elektronische Geräte vorschreibt, hat Deutschland die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht verpasst.

Im Gegensatz zu EU-Gesetzen, die unmittelbar in Kraft treten, müssen EU-Richtlinien von den Mitgliedsstaaten in ihr nationales Recht überführt werden. Deutschland hat die Frist zur Umsetzung des einheitlichen Ladestandards, die am 28. Dezember 2023 ablief, nicht eingehalten. Ein Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums lag zwar vor, wurde aber erst kurz vor Ablauf der Frist in den Bundestag eingebracht. Dies verzögert die Umsetzung bis mindestens Februar 2024.

Mögliche Konsequenzen der Verspätung

Obwohl diese Verzögerung praktisch kaum Auswirkungen hat – viele Hersteller setzen bereits auf USB-C, und Geräte haben bis Ende 2024 Zeit zur Anpassung –, könnte Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundene Geldstrafen drohen. Die Gründe für die Verfehlung der Frist sind unklar. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung reagiert und ob weitere Verzögerungen eintreten.

USB-Ladestandard: Auswirkungen auf Hersteller und Verbraucher

Für die meisten Hersteller und Verbraucher hat die Verzögerung keine unmittelbaren Folgen. Viele Unternehmen, darunter auch Apple, haben sich bereits auf den einheitlichen USB-C-Anschluss umgestellt.

Via Heise.de

 

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Tags: Apple, Vertragsverletzung, USB-C, EU, Deutschland, Elektronik, Gesetzgebung, USB-Ladestandard, Bundeswirtschaftsministerium, Bundestag

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