• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Seit Gutenbergs Zeiten haben sich nicht nur Bücher über die ganze Welt verbreitet, sondern Buchstaben und Wörter begleiten uns allumfassend. Selbst moderne Devices mit Sprachsteuerung und Super-KI kommen nicht ohne Buchstaben, Wörter oder Symbole aus. Nicht zuletzt darum ist das Thema das Monats Am Anfang war das Wort ---> Klick

landplage

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Das Problem war doch aber nicht allein das Logo, sondern das die Betreiberin unter Zweck des Gewerbes neben Kaffee und Kuchen auch den Vertrieb von Büroausstattung eingetragen hatte. Und das fand Apple dann nicht so lustig.
Im übrigen sollte zwischen Patent - und Markenrechte schon sauber unterschieden werden.
 
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FuAn

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Was sind denn „Apfeltalk“ und „Apfelfunk“? Richtig Markennamen. Und das ist die Antwort auf deine Frage. Und du kannst sicher sein, das da keine Differenzierung zwischen (dMn) „ein bisschen“ oder „ein bisschen mehr“ oder „viel“ gemacht wird. Gegen alles machbare wird da vorgegangen. Dafür haben die extra Angestellte.

Weshalb bzw mit welchen Vorwürfen ging Apple gegen diejenigen vor?

Du willst doch hier nicht behaupten, dass Apple versucht unabhängige Foren zum Thema „Apple“ weltweit mundtot zu machen? 🤣 Mit welcher durchsetzbaren Begründung?

Also setzen sie in dem von ihnen selbst kontrollierten AppStore einen Markenschutz durch, den sie vor dem Gesetzgeber scheinbar so nicht durchsetzen können? Du merkst, dass das genau mein Punkt ist? Maßstäbe als Gatekeeper ohne Regulierung vs durchsetzbare Maßstäbe außerhalb des AppStore…
 

landplage

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Da steht, daß sie anscheinend auch Unterhaltungselektronik in ihrer Gewerbebeschreibung hatte.
 

angerhome

Pomme d'or
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Da steht, daß sie anscheinend auch Unterhaltungselektronik in ihrer Gewerbebeschreibung hatte.
Nein, das steht da nicht:
Da steht, dass man sich dahingehend vergleicht, dass sie keine Unterhaltungselektronik unter dem Apfelkind Logo vertreiben wird.
 

Martin Wendel

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Nein, das steht da nicht:
Da steht, dass man sich dahingehend vergleicht, dass sie keine Unterhaltungselektronik unter dem Apfelkind Logo vertreiben wird.
Nein, da steht dass sie im Rahmen eines Vergleichs Einschränkungen ihrer Marke akzeptiert hätte – darunter der Verzicht auf Unterhaltungselektronik (Anm.: zu dem Vergleich ist es nicht gekommen).

Römer hätte ein paar Einschränkungen ihrer Marke akzeptiert, mit denen sie problemlos leben könnte. Etwa der schriftlichen Zusage, unter dem Apfelkind-Logo nur Tassen oder Kinderspielzeug herzustellen, keine Unterhaltungselektronik.

Du willst doch hier nicht behaupten, dass Apple versucht unabhängige Foren zum Thema „Apple“ weltweit mundtot zu machen? 🤣
Ich erinnere mich an einen sonnigen Tag vor einigen Jahren, als ich draußen spazieren war. Mein Telefon läutet, eine US-amerikanische Nummer. Ich überlege, ob ich überhaupt abheben soll – das wird doch sicher irgendein Spam-Anruf sein, denke ich mir. Ich hebe dann doch ab, am anderen Ende der Leitung jemand von Apple. Wenn wir unsere App Apfeltalk nicht bis zum Tag X umbenennen, wird sie aus dem App Store entfernt. Apfeltalk wäre zu ähnlich zu AppleTalk (ein bereits damals eingestelltes Netzwerkprotokoll von Apple) und würde Markenrechte von Apple verletzen. Es gibt keinerlei Interesse an einem Kompromiss oder einer anderen Lösung. Und fortan hieß die App at.mobile.
 
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Michael Reimann

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Im selben Jahr noch haben Jesper und ich versucht, "Apfeltalk" als Wort-/Bildmarke zu registrieren. Da scheiterte am Widerspruch von Apple. Das Markenregister ist voll von abgelehnten Marken, bei denen der Konzern eine Rolle gespielt hat. Ja Apple ist ein Gatekeeper. Aber klar, Markenrecht hat damit natürlich nichts zu tun.
 
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_macminimal

Blutapfel
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Naja, da wurden schon deutlich andere mit einem Schreiben von Anwälten glücklich gemacht.

Ich sagte ja bereits das Markenschutz (egal wie kleinlich man das findet) der Grund/die Begründung ist.

Es hörte sich aber nach weiteren (inhaltlichen) Argumenten an. Es wurde ja von inhaltlicher „Kontrolle“ fabuliert…
 

dtp

Prinzessin Louise
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Da scheiterte am Widerspruch von Apple.

War es wirklich nur der Widerspruch von Apple, oder evtl. auch der beschreibende Charakter der Wortmarke Apfeltalk? Und ging es nur um die reine Wortmarke oder auch um die kombinierte Wort-/Bildmarke?

Im obigen Fall des Cafés würde ich der Geschäftsführerin schon gute Karten einräumen, dass sie die Marke weiter führen darf. Aus meiner Sicht besteht da keine Verwechslungsgefahr mit dem Logo von Apple, zumal es sich auch um eine komplett andere Waren- und Dienstleistungsklasse handelt.
 
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_macminimal

Blutapfel
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Also setzen sie in dem von ihnen selbst kontrollierten AppStore einen Markenschutz durch, den sie vor dem Gesetzgeber scheinbar so nicht durchsetzen können? Du merkst, dass das genau mein Punkt ist? Maßstäbe als Gatekeeper ohne Regulierung vs durchsetzbare Maßstäbe außerhalb des AppStore…
Oh je. Daraus machst du nen Schuh?! Das Apple im von ihnen kontrollierten Bereichen ihre Möglichkeiten nutzen?

Gatekeeper-Thema und Markenschutz zu vermischen ist komplett sinnlos! Da es den Markenschutz weiter geben wird und dieser grundsätzlich legitim ist. Markenschutz ist überall ein Thema, völlig unabhängig davon was du, ein deutsches Gericht oder sonst wer davon hält. In der Masse sogar bei nicht-Gatekeepern.

Es macht einen recht hilflosen Eindruck wenn Dinge wie „die Apfeltalk-App darf nicht so heißen“ mit der Gatekeeper-Debatte in Verbindung gesetzt wird. Da sollte man sich auf relevante Dinge konzentrieren. Wenn es ein Rechtsverstoss seitens Apple darstellt, so steht den Betroffenen ja weiter der Rechtsweg offen. Klar ist sowas schwierig, aber wie erwähnt ist das Thema kein Apple-Thema. Das ist stets das Problem wenn Konflikte „klein gg groß“ eskalieren.

Wie sieht die von dir ins Spiel gebrachte „Inhaltskontrolle von Apple“ nun genau aus?
 
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Verlon

Wöbers Rambur
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Da steht, daß sie anscheinend auch Unterhaltungselektronik in ihrer Gewerbebeschreibung hatte.

Stimmt nicht, es ging um die Markenklasse 16, 18, 28 und 35. Auf die sollte die Inhaberin verzichten. Diese Klassen umfassen hauptsächlich Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen und Geldbörsen, Schaufensterdekoration und Werbetexte.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass ein Markeninhaber seine eingetragenen Marken schützt. Aber hier ist Apple ganz offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen. Erfolg hatten sie keinen, der Widerspruch wurde von Apple zurückgenommen und die Marke "Apfelkind" beinhaltet immer noch die besagten Klassen. Kann man hier nachschauen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100617829/DE
 
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_macminimal

Blutapfel
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So gesehen ein Beispiel dafür das man auch an „Gatekeepern“ vorbei kommt… 🙄 die Themengebiete sollten einfach nicht vermischt werden.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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So gesehen ein Beispiel dafür das man auch an „Gatekeepern“ vorbei kommt… 🙄 die Themengebiete sollten einfach nicht vermischt werden.

naja, wenn Café Apfelkind eine App gewesen wäre und kein Café, dann wäre sie aus dem AppStore geflogen.

In Zukunft wäre das bestimmt auch der Fall, aber dann gäbe es eben noch eben noch andere Möglichkeiten, die App aufs iPhone zu bekommen.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Nein, da steht dass sie im Rahmen eines Vergleichs Einschränkungen ihrer Marke akzeptiert hätte – darunter der Verzicht auf Unterhaltungselektronik (Anm.: zu dem Vergleich ist es nicht gekommen).
Das heißt nicht automatisch, dass sie die Marke für diese Bereiche auch bereits registriert hatte. Kann man so interpretieren, steht dort aber nicht. Das kann genau so gut heißen, dass sie zustimmt, ihre Marke auch zukünftig nicht auf Unterhaltungselektronik auszuweiten.

Ist IMHO auch wahrscheinlicher, denn in anderen Quellen war Unterhaltungselektronik& Co. nie als bereits registrierte Klasse genannt. Und afaik gab es damals ja auch keinerlei Änderung an der Markenregistrierung. Apple ist ja recht unverrichteter Dinge von dannen gezogen..
 

landplage

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Stimmt nicht, es ging um die Markenklasse 16, 18, 28 und 35. Auf die sollte die Inhaberin verzichten. Diese Klassen umfassen hauptsächlich Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen und Geldbörsen, Schaufensterdekoration und Werbetexte.
Sie umfassen aber auch
KLASSE 28: Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.

Und das hat wahrscheinlich an Apples Geschäftsmodell gekratzt.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Vermutlich kratzt es schon an Apples Ego, wenn im Supermarkt Äpfel angeboten werden...

Klar, Marken müssen geschützt werden, man muss um sie kämpfen, sondern könnte irgendwann jemand auf die Idee kommen zu sagen "hey, du machst mit der Marke ja gar nichts, die wird jetzt gelöscht". Teils nachvollziehbar, teils absurd. Apple aber schießt in seinem Kampf aber immer wieder weit übers Ziel hinaus.

Es bedarf auch ganz dringend einer Überarbeitung des Markenrechts.
 

dtp

Prinzessin Louise
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Es bedarf auch ganz dringend einer Überarbeitung des Markenrechts.

Warum?

Ich würde eher das Patentrecht dahingehend überarbeiten, dass man mit Patenten nur gegen Dritte vorgehen darf, wenn man selbst Produkte, die diese Patente betreffen (dabei müssen sie aber nicht unmittelbar in den Produkten umgesetzt worden sein), innerhalb der letzten fünf Jahre verkauft hat. Damit kann man nämlich diese lästigen Patenttrolle außer Gefecht setzen. Aber das ist ein anderes Thema.

Vermutlich kratzt es schon an Apples Ego, wenn im Supermarkt Äpfel angeboten werden...

Das wäre ggf. etwas gefährlich, denn dann könnte man schon das Erscheinungsbild eines Apfels über alle Waren- und Dienstleistungsklassen als notorisch bekannte Bildmarke interpretieren.

Ich denke auch nicht, dass Apple in seinem eigenen Store mir Markenrechtsverletzungen drohen muss. Da haben sie ja quasi Hausrecht und können das schon aus ihrer Machtstellung heraus tun.
 
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landplage

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Klar, Marken müssen geschützt werden, man muss um sie kämpfen, sondern könnte irgendwann jemand auf die Idee kommen zu sagen "hey, du machst mit der Marke ja gar nichts, die wird jetzt gelöscht".
Überraschung: So ist es! 🤣

Antrag auf Löschung wegen wegen Verfalls​


Für Marken herrscht Benutzungszwang (§ 26 MarkenG). Daher kann ein Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung gestellt werden, wenn die Marke fünf Jahre lang nicht benutzt worden ist. Dabei gilt nach der Eintragung der Marke zunächst eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren. Das bedeutet, dass die Marke erst 5 Jahre nach der Eintragung mit dem Einwand gelöscht werden kann, sie werde nicht benutzt.

Quelle
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Natürlich ist es so, das war keine Frage oder Vermutung. Zwischen "ich muss meine Marke aktiv nutzen und meine Rechte auch verteidigen, dass mir die Marke nicht gelöscht wird" und "ich als Billionen schwerer Megakonzern APPLE muss gegen ein deutsches Café APFELkind vorgehen" besteht dann trotzdem ein gewaltiger Unterschied.